Was eigentlich versteht man unter einem Plagiat?
Spätestens seit der „Plagiats-Affäre“ um den deutschen Ex-Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg geistert das Plagiat unaufhaltsam durch die Köpfe der Studenten, wenn es um die Verfassung von Bachelorarbeiten, Dissertationen, Hausarbeiten und anderen wissenschaftlichen Arbeiten geht. Man schreibt und schreibt und ist man schon fast am Ziel der Arbeit angelangt, greift die große Unsicherheit um sich.
Sind in meiner Arbeit vielleicht doch Plagiate versteckt?
Der Begriff Plagiat stammt aus dem Lateinischen (plaga: das Netz). Unter einem „Plagiarius“ verstand man im Römischen Reich einen „Seelenverkäufer“ oder „Menschenräuber“. Als Seelenverkäufer wurden Sklavenhändler bezeichnet, Menschen, die ein Netz auswerfen, um andere Menschen einzufangen und sie unter Anmaßung des Eigentums an ihnen weiterzuverkaufen.
Ähnlich einem derartigen Menschenräuber in unseren Vorzeiten bemächtigt sich der „Plagiator“ des fremden geistigen Eigentums, der Ideen anderer und maßt sich – wissentlich oder unwissentlich – unrechtmäßig die Autorenschaft an. Daher ist im Französischen mit „plagiaire“ der Dieb geistigen Eigentums gemeint.
Ein Urheberrecht gab es zwar in der Antike noch nicht, doch war schon damals das Plagiat geächtet. So soll der römische Dichter Marcus Valerius Martialis einen Kollegen, der seine Verse als die eigenen ausgegeben hat, als „plagiarius“ beschimpft haben.
Mittlerweile existiert ein Urheberrecht. Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind „persönliche geistige Schöpfungen“ geschützt, weshalb das wissentliche und willentliche Plagiat, also die nicht durch Zitate gekennzeichnete Übernahme fremder Texte, eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wichtig zu wissen ist aber, dass auch derjenige, der ohne Vorsatz in seiner wissenschaftlichen Arbeit fremde Quellen ohne entsprechende Kennzeichnung übernimmt, nach allgemeiner Ansicht plagiiert und damit eine Aberkennung seiner wissenschaftlichen Arbeit riskiert.